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Tanken - Grobe Fahrlässigkeit durch Betanken mit …

Tanken - Diesel - Benzin - grobe Fahrlässigkeit - Betankt ein Beamter einen ihm anvertrauten Dienstwagen mit dem falschen Kraftstoff (hier: Superbenzin statt Diesel), so handelt er in der Regel grob fahrlässig und ist dem Dienstherrn zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet

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