Tanken - Grobe Fahrlässigkeit durch Betanken mit …
Tanken - Diesel - Benzin - grobe Fahrlässigkeit - Betankt ein Beamter einen ihm anvertrauten Dienstwagen mit dem falschen Kraftstoff (hier: Superbenzin statt Diesel), so handelt er in der Regel grob fahrlässig und ist dem Dienstherrn zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet